Baugebiet »Eichenbarleben - Zum Feld«
in Eichenbarleben 39326 ·
Beschreibung
in Vorbereitung
Ihr Traumhaus in Eichenbarleben – Leben, wo andere durchatmen.
Am ruhigen Ortsrand von Eichenbarleben, einem Ortsteil der Gemeinde Hohe Börde, entstehen 13 großzügige Baugrundstücke in naturnaher, dörflicher Umgebung. Hier genießen Sie eine hohe Lebensqualität mit viel Platz für Ihre Wohnträume.
Die perfekte Kombination: Idylle und Stadtnähe.
Durch die direkte Anbindung an die B1 und A2 erreichen Sie die Landeshauptstadt Magdeburg in nur ca. 25 Minuten mit dem Auto. Ob Pendler oder Ruhesuchende – dieser Standort verbindet beides ideal.
Ein Ort für Familien.
Eichenbarleben ist besonders familienfreundlich: Im Ort gibt es einen Kindergarten sowie eine Grundschule – beides ist fußläufig gut erreichbar. Weiterführende Schulen befinden sich in der näheren Umgebung und sind bequem mit dem Schulbus erreichbar. Darüber hinaus bietet der Ort verschiedene Einkaufsmöglichkeiten und Dienstleister, die den Alltag erleichtern.
Aktuell befindet sich das Baugebiet im Bebauungsplanverfahren, die Schaffung von Baurecht ist für Juni 2025 geplant. Eine unverbindliche Vormerkung ist bereits jetzt möglich – sichern Sie sich schon heute Ihren Platz in diesem neuen Wohnquartier.
Wir informieren Sie rechtzeitig, sobald die Grundstücksauswahl beginnt.
Verwirklichen Sie mit uns den Traum vom eigenen Zuhause – in Eichenbarleben.
📍 Gemeinde Hohe Börde – Wohnen mit Weitblick.
Projektfortschritt
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März 2025
Der Änderungs- und Satzungsbeschluss wurde erfolgreich gefasst – ein wichtiger Schritt in Richtung Baurecht! Nun kann die Parzellierung in Auftrag gegeben werden, sodass Sie sich schon bald konkret für ein Grundstück vormerken lassen können.
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Okt. 2024
Nach Abstimmung mit der Gemeinde sind geringfügige Änderungen im Bebauungsplan vorgesehen. Der Änderungs- und Satzungsbeschluss wird voraussichtlich im März 2025 gefasst.
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März 2024
Der Auslegungsbeschluss: Die Träger öffentlicher Belange werden am Verfahren beteiligt und um Stellungnahmen gebeten
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Okt. 2022
Aufstellungsbeschluss im Gemeinderat. Das Bebauungsplanverfahren startet.